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Unsere angebotenen Leistungen im Bereich bautechnischer Brandschutz basieren auf nationalen Brandschutzvorschriften und Brandschutzgesetzen. Auf dieser Grundlage arbeiten wir für die Sicherheit Ihres Lebens und Ihrer Sachwerte.

Hier ein Auszug aus den wichtigsten Vorschriften

Musterbauordnung 2002 (MBO 2002)

§ 14 Brandschutz
Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind. 

§ 36 Notwendige Flure, offene Gänge 
In notwendigen Fluren und offenen Gängen sind Leitungsanlagen nur zulässig, wenn Bedenken wegen des Brandschutzes nicht bestehen. 

§ 40 Leitungsanlagen, Installationsschächte und -kanäle
(2) In notwendigen Treppenräumen, in Räumen nach § 35 Abs. 3 Satz 3 und in notwendigen Fluren sind Leitungsanlagen nur zulässig, wenn eine Nutzung als Rettungsweg im Brandfall ausreichend lang möglich ist.

Leitungsanalgen-Richtlinie Sachsen 05/2006 (LAR-S 05/2006)
Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie 11/2005(MLAR 11/2005)

3. Leitungsanlagen in Rettungswegen
3.1.1 Gemäß §40 Abs. 2 MBO sind Leitungsanlagen in

a)notwendigen Treppenräumen gemäß § 35 Abs. 1 MBO, 
b)Räumen zwischen notwendigen Treppenräumen und Ausgängen ins Freie gemäß § 35 Abs3 Satz 3 MBO und 
c)notwendigen Fluren gemäß § 36 Abs1 MBO 
nur zulässig wenn eine Nutzung als Rettungsweg im Brandfall ausreichend lang möglich ist. 

5. Funktionserhalt von elektrischen Leitungsanlagen im Brandfall
5.1.1 Die elektrischen Leitungsanlagen für bauordnungsrechtlich vorgeschriebene sicherheitstechnische Anlagen und Einrichtungen müssen so beschaffen oder durch Bauteile abgetrennt sein, dass die sicherheitstechnischen Anlagen und Einrichtungen im Brandfall ausreichend lang funktionsfähig bleiben (Funktionserhalt). Dieser Funktionserhalt muss bei möglicher Wechselwirkung mit anderen Anlagen, Einrichtungen oder deren Teilen gewährleistet bleiben.

Die kompletten Textausgaben der obigen Gesetze und Vorschriften können Sie nachfolgend als PDF-Datei downloaden.